Hausaufgaben und Klassenarbeiten

Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten in den Klassen 5–10

(Beschluss der Gesamtkonferenz vom 04.04.2013)

Hausaufgaben müssen erlasskonform in Hinblick auf Inhalt, Form und Umfang sein:

Sie dürfen einen Umfang von einer Stunde pro Tag nicht überschreiten, an Tagen mit Nachmittagsunterricht muss entsprechend reduziert werden. Sie dienen der Vertiefung und Sicherung des erlernten Stoffes oder der Vorbereitung. Die Bearbeitung von Hausaufgaben gilt als Mitarbeit und geht in die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht ein.
Es gibt keine Verpflichtung der Lehrkräfte, in jeder Stunde Hausaufgaben zu erteilen.

Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 22.3.2012; Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 22.3.2012

Grundsätze für Lehrerinnen und Lehrer

  • Der Zeitbedarf für Hausaufgaben soll sich an einem Richtwert von 20 Minuten im Kurzfach und 40 Minuten im Langfach je Unterrichtswoche orientieren.
    Verlagernde Regelungen können von den Klassenteams oder Klassenkonferenzen vereinbart werden.
  • Die Hausaufgaben sind im Klassenbuch an dem Tag zu vermerken, an dem sie aufgegeben werden. Dabei soll der geschätzte Zeitumfang vermerkt werden.
    Der geschätzte Zeitumfang soll sich an einer durchschnittlichen Arbeitsgeschwindigkeit orientieren und ist regelmäßig zu überprüfen.
  • Die Hausaufgaben sind noch in der Stunde zu erteilen.
  • Hausaufgaben sollen regelmäßig kontrolliert und besprochen werden.
  • Die Erziehungsberechtigten werden informiert, wenn Hausaufgaben unregelmäßig oder nachlässig angefertigt werden.
  • Es dürfen grundsätzlich keine Hausaufgaben von Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt werden mit Ausnahme von Lektüren.
  • An Tagen mit Nachmittagsunterricht bekommen die Schüler zum folgenden Tag keine Hausaufgaben. In Lerngruppen mit gebändertem Langfachunterricht kann von dieser Regelung abgewichen werden.
  • Vor Klassenarbeiten sollen in der Regel vom Vortag zum Tag der Klassenarbeit in keinem Fach Hausaufgaben gestellt werden, damit der Nachmittag vor der Klassenarbeit nicht durch kurzfristige Hausaufgaben blockiert wird und Zeit zur Vorbereitung bleibt. 
  • Projektarbeiten (Referate, Langzeitaufgaben, usw.) sollen je Fach nicht häufiger als ein Mal pro Schuljahr durchgeführt und müssen in der Übersichtsliste für Klassenarbeiten vermerkt werden.
  • Abweichende Regelungen können von den Klassenkonferenzen im Rahmen der Erlassgrundlagen verabredet werden.

Grundsätze für Schülerinnen und Schüler

  • Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Hausaufgaben sorgfältig anzufertigen.
  • Die Hausaufgaben müssen in angemessener Form in der entsprechenden Stunde vorgezeigt werden können.
  • Die Schülerinnen und Schüler erstellen die Hausaufgaben möglichst selbstständig.
  • Die Wochenarbeitszeit ist so zu organisieren, dass täglich in der Regel eine Stunde für die Schularbeit einzurichten und zu nutzen ist.

Aufgaben der Eltern

  • Eltern unterstützen ihre Kinder dabei, die häusliche Schularbeitszeit verlässlich zu organisieren und feste Hausaufgabenzeiten einzurichten.
  • Die Eltern sorgen für einen ruhigen häuslichen Arbeitsplatz.
  • Wenn Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Hausaufgaben festgestellt werden, soll der Kontakt mit der entsprechenden Lehrkraft aufgenommen werden.

Klassenarbeiten

  • Der einer Klassenarbeit zugrunde liegende Stoffumfang soll sich auf einen überschaubaren Zeitraum des Unterrichts beschränken (ca. 4-6 Wochen für Langfächer, maximal 8 Wochen für Kurzfächer).
  • An Tagen mit Klassenarbeiten sollten möglichst keine weiteren schriftlichen Lernkontrollen (Vokabeltests usw.) geschrieben werden.

Lernkontrollen

Folgende Arten von Lernkontrollen kommen in der Mittelstufe vor

  • Schulische Lernkontrollen

So nennt man die schriftlichen, zensierten Lernkontrollen (du kennst sie sicher unter dem Namen „Klassenarbeiten“). Sie werden in allen Fächern mit Ausnahme des Faches Sport geschrieben und sollen in den Klassen 5 und 6 in der Regel nicht länger als eine Unterrichtsstunde dauern.

  • Lernzielüberprüfungen

Sie dienen der Überprüfung von Hausaufgaben und übersteigen im Allgemeinen nicht eine Zeitdauer von 10 Minuten. Sie werden nicht zensiert. Natürlich gehen aber gute oder schlechte Leistungen der Tests in deine Mitarbeits-Note des Fachs ein!

Wie viele Arbeiten schreibe ich pro Fach?

Die Anzahl der Lernkontrollen, die in einer Klassenstufe im Schuljahr geschrieben werden müssen, sind durch einen Erlass festgelegt. Zurzeit gilt folgende Regelung:

Fach

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Deutsch

4

4

4

Englisch

4

4

4

Franz./Latein

4

4

Mathematik

4

4

4

Übrige außer Sport

2

2

2

Bewertungsabsprachen der Fachkonferenzen

Die folgenden Angaben sind von den Fachkonferenzen beschlossene Richtwerte. Generell werden Zensuren aber nicht nur berechnet, sondern sind auch pädagogische Entscheidungen. 

 

Sekundarstufe I

Sekundarstufe II

Fach

Mitarbeit

Klassenarbeiten

Mitarbeit

Klausuren

Deutsch

50 %

50 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Englisch

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren und im  4. Semester)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren und im 4. Semester)

Französisch

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Latein

50 %

50 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Musik

2/3

1/3

2/3

1/3

Kunst

80 % – 90 %

10 % – 20 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Darstellendes Spiel

70 %

30 %

Geschichte

2/3

1/3

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Politik

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Erdkunde

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Religion (ev./kath.)

60%

40%

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Werte und Normen

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Philosophie

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Mathematik

50 %

50 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Biologie

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Chemie

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Physik

60 %

40 %

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Informatik

60 %

40 %

60 %

40 %

Sport

60% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

40% (bei 1 Klausur)

50% (bei 2 Klausuren)

Profiunterricht: Die prozentuale Gewichtung gilt, sofern eine Klassenarbeit geschrieben wird.

Profil Bilingual

60 %

40 %

Profil Kultur

70 %

30 %

Profil Lebenswelten

70 %

30 %

Profil Natur und Umwelt

60 %

40 %

Profil Natur und Technik

60 %

40 %