Downloads, Anträge und Schulanmeldung

Unterricht an kirchlichen Feiertagen / Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen

Freistellung Kirche
An kirchlichen Feiertagen kann ein Schüler/eine Schülerin nur zu den Gottesdienstzeiten beurlaubt werden. Das gilt für alle religiöse Gemeinschaften, auch für islamische und jüdische.

Freistellung Konfirmation / Kommunion
Auf Antrag sind Schülerinnen und Schüler am Tag nach der Konfirmation oder am Tag nach der Erstkommunion vom Unterricht zu befreien. Bei entsprechenden Feiern ist in gleicher Weise zu verfahren. Bei einer Konfirmation an einem Sonnabend besteht kein Anspruch.

Der Antrag auf Befreiung vom Unterricht muss in beiden Fällen vorher schriftlich bei der Klassenlehrkraft gestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu den entsprechenden Erlass zum Unterricht an kirchlichen Feiertagen und zur Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen.