Nachstehend sind die Schulbuchlisten aller Klassenstufen sowie die Anmeldung zur Schulbuchleihe für die Jahrgänge 5-13 zu finden.
Bitte beachten Sie, keine Bücher vor dem Ende des laufenden Schuljahres anzuschaffen, da Konferenzbeschlüsse noch Änderungen nach sich ziehen können! Bis dahin dienen die Schulbuchlisten vorbereitend zur neuen Schulbuchausleihe, um über Bücher und Kosten zu informieren. Hier sind auch einzelne Posten zur eigenen Anschaffung aufgeführt. Dies betrifft vor allem Arbeitshefte. Bevor Sie in diesem Bereich Anschaffungen tätigen, warten Sie eine Information von der jeweiligen Fachlehrkraft ab.
Schulbuchlisten
- Eine Übersicht über die aktuellen Schulbuchlisten für die Jahrgänge 5-13 für das Schuljahr 2024/2025 finden Sie hier.
Anmeldung
- Wenn Ihr Kind bereits einen IServ-Account besitzt und Sie es zur Schulbuchausleihe anmelden wollen, klicken Sie hier.
- Wenn Sie Ihr Kind neu an der Schule anmelden und Sie es zur Schulbuchausleihe anmelden wollen, klicken Sie hier.
- Für die Anmeldung gibt es eine bebilderte Anleitung. Klicken Sie dafür bitte hier.
- Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 ist bis zum 19. Mai 2024 freigeschaltet.
- Die Zahlungsfrist endet am 2. Juni 2024.
Leihbedingungen
Allgemeine Leihbedingungen
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- Die Leihgebühr muss bis zum genannten Zahlungstermin auf dem Konto der Schulbuchausleihe eingegangen sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist keine Teilnahme möglich und die Lernmittel müssen selber beschafft werden.
- Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
- Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die ausgeliehenen Bücher sorgfältig zu behandeln.
- Bei Vertauschung der Bücher haftet jede*r Entleiher*in für das ursprünglich ausgeliehene Buch. Eine Liste der jeweils erhaltenen Bücher ist über IServ einsehbar.
- Bei Nichtabgabe oder Beschädigung entliehener Bücher, verpflichten sich die Teilnehmer*innen, den Zeitwert zu ersetzen. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, den Teilnehmer vom Ausleihverfahren der kommenden Jahre auszuschließen.
Zahlungen
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- Schreiben Sie den Verwendungszweck nur wie angegeben und deutlich lesbar.
- Überweisungen müssen für jedes Kind separat erfolgen.
- Als Orientierungshilfe sind auf den Listen auch einzelne Posten zur eigenen Anschaffung aufgeführt. Dies betrifft vor allem Arbeitshefte. Bevor Sie in diesem Bereich Anschaffungen tätigen, warten Sie ein Gespräch mit der jeweiligen Fachlehrkraft ab.
Wahlbereiche
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- Die Anmeldung zur Schulbuchausleihe stellt keine Kurswahl dar. Die Einteilung oder der Wechsel in verschiedene Sprachen, Kurse oder Profile kann nur in Rücksprache mit der jeweils zuständigen Person aus der Schulleitung erfolgen.
Ermäßigungen
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- Bei mindestens drei schulpflichtigen Kindern wird eine Leihgebühr von 80% erhoben. Hierzu sind dem Antrag in jedem Schuljahr erneut Geburtsurkunden bzw. Kinderausweise der nicht am Gymnasium Syke unterrichteten Geschwisterkinder (in Kopie) beizufügen. Dies muss laut Schulgesetz in jedem Jahr erneut erfolgen.
- Kindergartenkinder, Studierende sowie alle den Bundesfreiwilligendienst Leistende gelten nicht als „schulpflichtig“ im Sinne des Erlasses.
Wenn eine Bescheinigung des Amts (Stichtag: 1.5.2024) in Kopie vorliegt (erste Seite) sind folgende Personen von der Zahlung bei der Schulbuchausleihe befreit:
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- SGB 2 (Grundsicherung)
- SGB 12 (Sozialhilfe)
- Kinderzuschlag (§6a BKKG)
- SGB 8 (Heim-/Pflegekinder)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bei Schulwechsel im laufenden Schuljahr wird die (anteilige) Leihgebühr nur erstattet, falls die neue Schule auch einen Beitrag erhebt (Nachweis ist vorzulegen).