Unterrichtsabsenz

Es gibt verschiedene Gründe für eine Unterrichtsabsenz – einige sind planbar (außerschulische Termine) andere nicht (Krankheit). Gemein haben alle, dass sie der Schule kommuniziert werden müssen, anderenfalls gelten sie als unentschuldigte Fehltage.

Im Folgenden wird zwischen einer „einfachen“ Entschuldigung und einem „Antrag auf Befreiung vom Unterricht“ unterschieden.

Entschuldigungen

Eine Krankmeldung sollte in der Regel am ersten Krankheitstag durch einen Anruf im Sekretariat unter 04242/16830 zwischen 7.00 Uhr und 7.45 Uhr erfolgen. Diese wird dann umgehend in das digitale Klassenbuch eingetragen. Bitte geben Sie auch immer die Dauer der Erkrankung an. Die auf diesem Wege gemeldeten Fehltage gelten automatisch als entschuldigt, eine spätere schriftliche Entschuldigung entfällt dann.

Antrag auf Befreiung vom Unterricht

Alle in der Zukunft liegenden Termine, die eine Abwesenheit die*der Schüler*in von der Schule bedeuten, müssen bei der Schule vorher beantragt werden. Dies betrifft auch geplante Termine bei Behandlungen und Operationen, Führerscheinprüfungen, Hospitationen etc.

In der Regel kann bei entsprechender Dringlichkeit des Termins dem Antrag auch entsprochen werden, wenn er während der Unterrichtszeit liegt. Mögliche Gründe für die Ablehnung des Antrags könnten für den Tag terminierte Klassenarbeiten, Referate etc. sein.

Wer entscheidet über den Antrag?

  • bei einer stundenweisen Abwesenheit und bis hin zu einem Tag übernimmt diese Entscheidung die Klassenlehrkraft
  • Abwesenheit von mehr als einem Tag sowie dem Sonderfall letzter/erster Schultag (bei Ferien) übernimmt die Schulleitung

Hier kann der Antrag auf Unterrichtsbefreiung heruntergeladen werden.