Es gibt verschiedene Gründe für eine Unterrichtsabsenz – einige sind planbar (außerschulische Termine) andere nicht (Krankheit). Gemein haben alle, dass sie der Schule rechtzeitig kommuniziert werden müssen, anderenfalls gelten sie als unentschuldigte Fehltage.
Im Folgenden wird zwischen einer Krankmeldung und einem „Antrag auf Befreiung vom Unterricht“ unterschieden.
Krankmeldungen
Eine Krankmeldung soll am ersten Abwesenheitstag bis 7.45 Uhr durch eine Meldung in IServ über den Punkt Abwesenheiten (ausschließlich für Krankmeldungen) erfolgen. Durch das Sekretariat wird der jeweils aktuelle Tag abgefragt. In der Vergangenheit liegende Krankmeldungen finden keine Berücksichtigung.
In Ausnahmefällen kann eine Krankmeldung auch durch einen Anruf im Sekretariat unter 04242/16830 zwischen 7.00 Uhr und 7.45 Uhr erfolgen.
Krankmeldungen sind nur ganztägig möglich, stundenweise Abmeldungen müssen über einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht angemeldet werden.
Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind länger erkrankt sein wird, können Sie es auch für mehrere Tage abmelden. Ihr Kind wird im digitalen Klassenbuch als entschuldigt eingetragen.
Antrag auf Befreiung vom Unterricht (schriftliche Einreichung bei der Klassenlehrkraft)
Alle in der Zukunft liegenden Termine, die eine Abwesenheit Ihres Kindes von der Schule bedeuten, müssen bei der Schule rechtzeitig vorher beantragt werden. Dies betrifft auch geplante Termine bei ärztlichen Behandlungen, die nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden können, Operationen, Führerscheinprüfungen, Hospitationen etc. In der Regel kann bei entsprechender Dringlichkeit des Termins dem Antrag auch dann entsprochen werden, wenn er während der Unterrichtszeit liegt. Mögliche Gründe für die Ablehnung des Antrags könnten für den Tag terminierte Klassenarbeiten, Referate etc. sein. Wenn der Antrag positiv entschieden wird, wird ihr Kind im digitalen Klassenbuch als entschuldigt eingetragen.
Wer entscheidet über den Antrag?
Hier kann der Antrag auf Unterrichtsbefreiung heruntergeladen werden.