Die Wahl der Elternvertreter in die einzelnen Gremien findet auf der ersten Schulelternratssitzung des jeweiligen Schuljahres statt. Die Amtsperiode beträgt zwei Jahre.
Im Schuljahr 2023/2024 werden folgende Ämter neu gewählt:
• Vorsitzende/r des Schulelternratsvorstands
• Stellvertretende/r Vorsitzende/r des Schulelternratsvorstands
• Vorstand Schulelternrat (4 von 4 Sitzen)
• Schulvorstand (4 von 4 Sitzen, zzgl. mind. 2 Stellvertreter)
• Gesamtkonferenz (16 von 18 Sitzen)
• Stellvertreter/innen Gesamtkonferenz (maximal 13, ggf. mehr wenn bisherige Stellvertreter/innen in die GeKo gewählt werden)
• Delegierte für den Kreiselternrat (2 von 2 Sitzen)
• Stadtelternrat (1 von 1 Sitz)
• Stellvertreter/in Stadtelternrat (1 von 1 Sitz)
Fachkonferenzen
• Biologie (1 von 3 Sitzen)
• Darstellendes Spiel (1 von 1 Sitz)
• Deutsch (3 von 3 Sitzen)
• Englisch (1 von 3 Sitzen)
• Erdkunde (2 von 2 Sitzen)
• Französisch (1 von 2 Sitzen)
• Geschichte (3 von 3 Sitzen)
• Informatik (1 von 1 Sitz)
• Kunst (1 von 2 Sitzen)
• Latein (1 von 2 Sitzen)
• Mathematik (2 von 3 Sitzen)
• Philosophie (1 von 1 Sitz)
• Politik / Sozialkunde (1 von 2 Sitzen)
• Religion (1 von 3 Sitzen)
• Sport (3 von 3 Sitzen)
• Werte & Normen (2 von 2 Sitzen)
Amt | Passives Wahlrecht (wer kann sich wählen lassen) |
Aktives Wahlrecht (wer darf wählen) |
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Sämtliche Erziehungsberechtigte der jeweiligen Klasse | Sämtliche Erziehungsberechtigte der jeweiligen Klasse, aber: pro Kind nur eine Stimme. |
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Alle SER-Mitglieder (also alle Elternvertreter und deren Stellvertreter) |
Alle SER-Mitglieder (also alle Elternvertreter und deren Stellvertreter) |
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Sämtliche Erziehungsberechtigte des Gymnasiums Syke |
Alle SER-Mitglieder |